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COVID-19

Finanzierungshilfen für Unternehmen während der Corona-Krise

Welche finanziellen Risiken drohen meinem Unternehmen?

Es ist erforderlich eine Bestandsaufnahme der finanziellen Risiken für dein Unternehmen vorzunehmen! Nachfolgende Fragen sind rein exemplarisch und sind dementsprechend auch nicht ausreichend um die finanziellen Risiken vollumfänglich einschätzen zu können:

  • Wie hoch ist meine finanzielle Reichweite?
  • Mit welchen Umsatzeinbußen habe ich bereits jetzt schon zu rechnen?
  • Welche Schwierigkeiten entstehen ggf. in der Produktion durch anstehenden Lieferengpässe? Sind Lieferengpässe durch Ausweichung auf alternative Liefermöglichkeiten (z.B. Luftfracht) zu vermeiden?
  • Sind bereits Auftragsstornierungen eingegangen?

Wo und unter welchen Bedingungen erhalte ich finanzielle Unterstützung?

  • Es ist erforderlich, aktuelle Bilanzen, BwAs und sonstige Zahlen und Prognosen sofort(!) bei der Hand zu haben. Im Krisenfall erst die Zahlen zu suchen, macht einen miesen Eindruck und kostet wertvolle Zeit.
  • Es ist erforderlich, sicherzustellen, dass Bankberater und Steuerberater (incl. deren Vertretungen) namentlich bekannt und greifbar sind. Wenn die Kacke bereits richtig am Dampfen ist, dann wird das schwer.
  • Sorge jetzt(!) für ausreichend Liquidität. Nach meinen Schätzungen aus meinem Seminaren haben etwas zwei Drittel der Unternehmen eine finanzielle Reichweite von weniger als zwei Monaten. Denke mal drüber nach, wie viele Unternehmer wohl in 1-2 Monaten Geld wollen und was das mit den Bearbeitungszeiten bei den Banken bzw. Förderstellen macht. Die sind schon jetzt nicht die Schnellsten…

Mögliche Stellen wären:

  • Auch Avale denke ich lassen sich vielleicht nutzen für Überbrückungen

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf den Jahresabschluss meines Unternehmens?

Obwohl wir erst im März 2020 angelangt sind, ist es natürlich eine berechtigte Frage inwieweit die Corona-Krise die Finanzberichterstattung in einem Unternehmen beeinflusst.
Dazu sind folgende Berichte der Haufe Group interessant:

1. IFRS: Infiziert das Coronavirus auch die Finanzberichterstattung zum 31.12.2019?

2. Coronavirus als Ereignis nach dem Abschlussstichtag

3. Coronavirus im Lagebericht nach HGB – Einflüsse auf die Prognose- und Risikoberichterstattung

Kurzarbeitergeld

Die finanzielle Belastung des Unternehmens kann in Krisen-Zeiten auch durch Beantragung von Kurzarbeit verringert werden. Das bedeutet konkret, dass die regelmäßige Arbeitszeit eines Mitarbeiters aufgrund eines Arbeitsausfalles verringert wird.

Wirtschaftsminister Altmaier äußerte sich zur bevorstehenden Rezession: „Wir wollen, dass möglichst kein Unternehmen in Deutschland nur aufgrund der Corona-Epidemie in die Insolvenz gehen muss.“
So wurde am 08. März, von der Koalition beschlossen, dass Betriebe bereits Kurzarbeitergeld beantragen können, sofern 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Zuvor lag diese Grenze bei einem Drittel. Zusätzlich sollen auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld bekommen können.
Wenn es eng wird: In jedem Fall rechtzeitig online beantragen!
Ausführliche Auflistung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses: hier!

Vor welchen (finanziellen) Problemen die deutschen Unternehmen steht, ergibt sich aus der kürzlich durchgeführten Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. So heißt es: „Beinahe jedes zweite Unternehmen in Deutschland erwartet bereits jetzt einen Rückgang des Umsatzes im Jahr 2020 als Folge des Coronavirus.“
Welche Branchen davon

Das gilt für die Schweiz und Österreich:

  1. In der Schweiz kann eine Kurzarbeitsentschädigung (KZE) unter zwei Bedingungen beantragt werden. Dabei ist zu unterscheiden ob der Arbeitsausfall nachweislich auf behördliche Maßnahmen oder auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen ist.

    Seitens des Staatssekretariats für Wirtschaft wird das plötzliche Auftreten des Coronavirus nicht unter das normale Betriebsrisiko gefasst.

    Eine vollständige Auflistung der Voraussetzung zur Beantragung der KZE kann hier nachgelesen werden: Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

  2. In Österreich ist derzeit ein Arbeitsmarktservice-Budget für Kurzarbeit von 20 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Das AMS teilte jedoch mit: „Die gesetzlich vorhandenen Budgetmittel von 20 Mio. Euro für 2020 sind mit den aktuellen Kurzarbeitsprojekten bereits vollständig ausgeschöpft“. Aufgrund dessen werden dringend zusätzliche Finanzierungshilfen benötigt.

    Von Renate Anderl, der Arbeiterkammer-Präsidentin, wurde unterdessen eine Forderung zur Bereitstellung von 150 Millionen Euro für das AMS geäußert.

    Hier können Richtlinien und Voraussetzungen zur Beantragung nachgelesen werden. (Portal der Arbeiterkammern & Arbeitsmarktservice)

Übersicht der Förderprogramme der Bundesländer in Deutschland

  • Alle Bundesländer: Steuerzahlungen können in Absprache mit dem Finanzamt gestundet, Vorauszahlungen gestreckt oder gemindert werden. Zwangsvollstreckungen und Säumniszuschläge können u.U. ausgesetzt bzw. gestrichen werden.

    „Schutzschild“-Kreditprogramme der KfW: niedrigere Hürden für Kredite bei Förderbanken, staatliche Risikoübernahme bis zu 80% (bzw. voraussichtlich 90% über Sonderprogramm). Mehr Informationen

    Individuelle Finanzierungslösungen und Förderleistungen können unverbindlich über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken angefragt werden. (Zusätzliche Kontaktmöglichkeit per E-Mail (support@finanzierungsportal.ermoeglicher.de) oder Telefon (08000008327)) 

  • Baden-Württemberg: Bevorzugte Behandlung bei durch die aktuelle Krise bedingten Anträgen bei der L-Bank sowie 80% Bürgschaftsquote. Darlehen im Hausbankverfahren (0711 / 122 234 5), Bürgschaften und Direktdarlehen (0711 / 122 299 9), Landwirtschaftsförderung insb. via Darlehen (0711 / 122 266 6). 
  • Bayern: Bevorzugte Behandlung bei durch die aktuelle Krise bedingten Anträgen über die LfA-Bank sowie Rückbürgschaft des Landes über 100 Mio. Euro. Task-Force der LfA (089 / 212 410 00), Bürgschaftsbank Bayern (089 / 545 857 0). Ein Sofortprogramm zur Liquiditätshilfe ist geplant. 
  • Berlin: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. Förderbank ist die IBB. 
  • Brandenburg: Darlehen zur Liquiditätssicherung, Öffnung des Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramms für fast alle Branchen. Ansprechpartner ist das Regionalcenter der Wirtschaftsförderung
  • Hamburg: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. Förderbank ist die IFB Hamburg
  • Hessen: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme, insbesondere Förderprogramm „Kredite für Kleinunternehmen“ über die WIBank
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. LFI Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachen: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme + Sonderprogramme geplant. Ansprechpartner nBank, auch über Hotline (0511 / 300 313 33). 
  • Nordrhein-Westfalen: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme, insbesondere Express-Bürgschaft innerhalb von 72 Stunden, Mikromezzaninfond für Beteiligungskapital bis 75 Tsd. Euro. Ansprechpartner ist die NRW.Bank auch über Hotline (0211 / 917 414 800). 
  • Rheinland-Pfalz: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. Ansprechpartner ist die ISB Rheinland-Pfalz
  • Sachsen: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank erreichbar auch über eine spezielle Hotline für Unternehmen (0351 / 491 011 00). 
  • Sachsen-Anhalt: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. Ansprechpartner ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auch über Hotline (0800 / 560 075 7). 
  • Schleswig-Holstein: Bisher kein spezielles Förderprogramm – Förderung im Rahmen bestehender Programme. Ansprechpartner ist die IB.SH und über Hotline (0431 / 990 533 65). 
  • Thüringen: Spezielle Programme für Busunternehmen und Landkreise. Weitergehende Finanzierungen im Rahmen vorhandener Förderprogramme mit erleichtertem Zugang. Ansprechpartner ist die Aufbaubank auch über Hotline (0800 / 534 567 6).

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