Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
staatliche finanzielle unterstuetzung dargestellt als geldmuenz-stapel auf holztisch
COVID-19

Neue Entwicklungen bezüglich staatlicher Unterstützung von Unternehmen

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, dass kein Unternehmen aufgrund der Corona-Krise pleitegehen soll. Hier ein Überblick eines aktuellen Handelsblatt-Artikels dazu:

  • In Bayern wurde ein zehn Milliarden schwerer Fonds für Soforthilfen von 5.000 bis 30.000 Euro aufgelegt. Die Investitionsbank Berlin stellt 100 Millionen Euro als Überbrückungskredite zur Verfügung.
  • Wirtschaftsminister Altmaier betont, dass die Liquiditätshilfen für alle Branchen und Unternehmensgrößen gelten – inkl. Einzelselbstständige.
  • Der Bund stellt Mittel ​über die KfW bereit und hat bestehende Förderprogramme ausgeweitet. Meist erfolgt die Abwicklung über die Hausbank, während die KfW 80-90% des Ausfallrisikos übernimmt. Hausbanken können bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig innerhalb von drei Tagen entscheiden. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung findet weiterhin statt.
  • Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September wird vorbereitet, damit während der Antragsphase für Darlehen / Fördermittel nicht Insolvenz angemeldet werden muss. Die übliche Drei-Wochen-Frist sei für die übliche Bearbeitungsdauer von Anträgen zu kurz.
  • Die Arbeitsagentur ist telefonisch aufgrund eines massiven Anrufaufkommens kaum zu erreichen. Die Behörde versichert, dass Leistungsempfängern keine Nachteile entstehen, wenn der persönliche Kontakt nicht möglich ist. Die Hotline für Arbeitgeber ist unter 0800 / 455 552 0 erreichbar. Kurzarbeit muss der Arbeitsagentur beantragt werden. Formulare gibt es online zum Download, einzureichen ist auch eine Einverständniserklärung der betreffenden Mitarbeiter bzw. Mitarbeitervertretung. Eine Entscheidung erfolgt innerhalb weniger Tage.
  • Unternehmen die unter großen Lieferengpässen leiden, können rückwirkend ab dem 1. März von den Regeln zur erweiterten Kurzarbeit profitieren. Statt bisher ein Drittel, muss danach nur noch zehn Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen sein.
  • Die Gastronomie und die Luftfahrtbranche sind besonders betroffen. Letztere wird vom Wirtschaftsministerium als systemrelevant eingestuft, was auch eine staatliche Rettung einzelner Unternehmen rechtlich möglich macht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beiträge, die unsere Nutzer am meisten interessieren

COVID-19
Finanzierungshilfen für Unternehmen während der Corona-Krise

Welche finanziellen Risiken drohen meinem Unternehmen? Es ist erforderlich eine Bestandsaufnahme der finanziellen Risiken für dein Unternehmen vorzunehmen! Nachfolgende Fragen sind rein exemplarisch und sind dementsprechend auch nicht ausreichend um die finanziellen Risiken vollumfänglich einschätzen zu können: Wie hoch ist meine finanzielle Reichweite? Mit welchen Umsatzeinbußen habe ich bereits jetzt schon zu rechnen? Welche Schwierigkeiten entstehen ggf. in der Produktion […]

Weiterlesen
nova GmbH 17.03.2020
COVID-19
​Austrocknende Finanzierungsquellen

In der New Economy-Krise im Jahr 2000/2001 versuchte ich an Venture Capital (Risikokapital) zu kommen. Während bei der Cebit 2000 im Februar noch eine halbe Halle voller Risikokapitalgeber ausstellte, die Millionen in Schnapsideen wie Online-Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen auf dem WAP-Handy investierten, trocknete dieser Geldregen in der Folge extrem aus. Im Februar 2001 hätten wir fast ein Investment über 2 Mio. […]

Weiterlesen
Stefan Merath 06.03.2020
COVID-19
Geplant: Unterstützung für Einzelselbstständige, einfachere Liquiditätshilfen & Entschärfung des Insolvenzrechts

Während sich Unternehmen mit Mitarbeitern über Kurzarbeit finanzielle Erleichterung verschaffen können, sieht das bei Einzelselbstständigen anders aus. Hier denkt die Politik aktuell über ein separates Förderprogramm nach. Mehr dazu Viele Unternehmen sind akut insolvenzgefährdet. Staatliche Liquiditätshilfen fließen oft nicht schnell genug, um die Drei-Wochen-Frist für die Insolvenzanmeldung nicht zu überschreiten. Aus diesem Grund wird voraussichtlich eine „Vermutungsregel“ eingeführt. Im Gesetzentwurf heißt […]

Weiterlesen
Gastautor 19.03.2020

Personen, die diesen Beitrag gelesen haben, interessierten sich auch für