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rechtliche gesundheitsfragen in corona-zeiten
COVID-19

​Rechtssituation bei Veranstaltern und Ausstellern

Wer haftet eigentlich für was bei Absagen wie z.B. der ITB? Rechtsanwalt Martin Glöckner gibt dem Handelsblatt Auskunft.

Die Essenz: wird eine Veranstaltung durch die Behörden abgesagt, liegt höhere Gewalt vor und der Veranstalter muss seinen Ausstellern nichts erstatten. Der Aussteller wiederum selbst kann sich ebenfalls auf Höhere Gewalt berufen und muss auch seine Dienstleister wie Hotels etc., die ihre Leistung noch nicht erbracht haben, nicht bezahlen. Messebauer, Dienstleister und Hotels sind also die letzten in der Kette und haben das Problem. Rein praktisch wird es aber oft auf Kompromisslösungen hinaus laufen: man will ja auch in Zukunft zusammen arbeiten.

Sowohl Selbstständige als auch Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt! (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.)

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