Ausführliche Informationen für den rechtlichen Umgang mit dem Coronavirus findest du hier. Hier die Zusammenfassung aus Arbeitgebersicht:
Müssen Gehälter von Mitarbeitern unter Quarantäne weitergezahlt werden?
Sind die Betroffenen tatsächlich krank, gelten die normalen Regeln. Wird ein Mitarbeiter vorsorglich unter Quarantäne gestellt, muss man als Arbeitgeber weiter das Gehalt bezahlen, kann es aber später von der Behörde, die die Quarantäne angeordnet hat, zurückholen.
Muss in der Quarantäne weitergearbeitet werden?
Wenn der Mitarbeiter nicht krank ist und seine Arbeitsmittel (Laptop o.ä.) dabei hat, ja.
Bekommt man als Selbständiger unter Quarantäne Entschädigung?
Ja, Verdienstausfall in Höhe der letzten dem Finanzamt gemeldeten Jahreseinnahmen.
Kann ein Mitarbeiter einfach daheimbleiben?
Nein, das ist Arbeitsverweigerung. Er muss den Arbeitgeber über mögliche Ansteckungen informieren.
Hinweis: Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung. Dieser Artikel ersetzt kein Gespräch mit einem Anwalt.
Quelle und weitere Informationen: https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-gilt-bei-Quarantaene-article21598420.html
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