Wirtschaftliche Gründe im Fall von Corona können z.B. Auftragsausfall oder fehlende Zulieferung sein. Unabwendbare Ereignisse sind z.B. auch behördlich angeordnete Maßnahmen. Mit anderen Worten: der auslösende Faktor Corona scheint in vielen Fällen zu greifen. Ob dann auch die anderen Voraussetzungen gegeben sind, wird im Einzelfall entschieden.
Achtung:
- Erstattung des Kurzarbeitergelds durch die Arbeitsagentur ist monatlich nachträglich(!). D.h. es muss vorher ausgelegt werden.
- Urlaub muss vorher abgebaut werden.
- Der Arbeitgeber hat sich weiter an den Sozialversicherungskosten zu beteiligen.
Lt. Arbeitsagentur ist ein „auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall“ ausreichende Grundlage für die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Quelle: Bund Verlag
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