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COVID-19

Welche Regeln gelten im Betrieb?

Was gilt arbeitsrechtlich wenn Unternehmen Homeoffice anordnen, Mitarbeiter infiziert oder in Quarantäne sind? n-tv gibt Antworten.

Hier die Übersicht:

Dürfen Mitarbeiter Zuhause bleiben, wenn sie Angst vor Ansteckung haben?

Dieses Recht besteht nicht. Selbst wenn Homeoffice üblich ist, kommt es auf das Einverständnis des Arbeitgebers an. Einzige Ausnahme: Wenn in derselben Stadt bzw. im selben Landkreis Infektionsfälle nachgewiesen wurden, ist Homeoffice auch ohne bestehende Regelung möglich. Voraussetzung hierbei: mind. 80% der Arbeit kann von Zuhause erledigt werden und Besprechungen sind per Telefon oder Videokonferenz möglich.

Können Mitarbeiter aufgrund eines Verdachts auf Infektion nach Hause geschickt werden?

Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter im Rahmen einer bestehenden Homeoffice-Regelung nach Hause schicken (sofern diese das erlaubt) oder auch bezahlt freistellen. Eine Verrechnung mit Urlaub oder Überstunden ist jedoch nur mit Einwilligung des Mitarbeiters möglich.

Müssen Löhne / Gehälter bei Betriebsschließung weiterhin gezahlt werden?

Ja, das gilt selbst dann, wenn die Betriebsschließung behördlich angewiesen wurde.

Muss ich als Arbeitgeber Desinfektionsmittel bereitstellen oder meine Mitarbeiter über Risiken informieren? 

Möglicherweise. Ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Dies schließt ein, gesundheitliche Risiken für seine Mitarbeiter zu minimieren, Mitarbeiter über Risiken aufzuklären und z.B. auch Hygieneregeln aufzustellen. Haben Mitarbeiter z.B. unmittelbaren Kundenkontakt, müssen diese ausreichend geschützt werden, z.B. auch mit der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln.

Was muss unternehmensseitig getan werden, wenn ein Infektionsfall auftritt?

Ein Mitarbeiter mit entsprechenden Symptomen sollte nach Hause oder zum Arzt geschickt werden. Für Unternehmen ist das Gesundheitsamt der zuständige Ansprechpartner.

Müssen Löhne / Gehälter weiterhin gezahlt werden, wenn ein Mitarbeiter in behördlich angeordnete Quarantäne kommt?

Zunächst einmal ja. Ist der Mitarbeiter tatsächlich krank, gilt die üblichen Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter nicht krank ist, besteht ein Entschädigungsanspruch des Unternehmens gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt. Die Antragsfrist beträgt drei Monate.

Dürfen Mitarbeiter auf Dienstreisen geschickt werden oder diese verweigern?

Angst vor Ansteckung ist kein rechtlich ausreichender Grund, dass Mitarbeiter Dienstreisen verweigern können. Anders sieht es bei offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aus.

Hier gehts zum Artikel: Welche Regeln gelten im Betrieb? (n-tv)

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